Rechtsprechung
BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Anforderungen an Stärke des eine Wohnungsdurchsuchung rechtfertigenden Tatverdachts - Konkretisierung des Tatvorwurfs zur Begrenzung des Grundrechtseingriffs
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für das Vorliegen eines Annahmegrundes einer Verfassungsbeschwerde; Vereinbarkeit eines Durchsuchungsbeschlusses mit dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13 Abs. 1, 2; StPO § 105
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Tübingen, 28.10.2004 - 4 Gs 1022/04
- LG Tübingen, 06.12.2004 - 1 Qs 268/04
- LG Tübingen, 06.12.2004 - 1 Qs 269/04
- BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
Dies dient einer neutralen, in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit vorgenommenen Überprüfung der Eingriffsvoraussetzungen und einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).So ist sicherzustellen, dass die Durchführung der Durchsuchung nicht allein dem Ermessen der beauftragten Beamten überlassen bleibt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
Dies dient einer neutralen, in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit vorgenommenen Überprüfung der Eingriffsvoraussetzungen und einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).So ist sicherzustellen, dass die Durchführung der Durchsuchung nicht allein dem Ermessen der beauftragten Beamten überlassen bleibt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
a) Notwendiger und grundsätzlich auch hinreichender Eingriffsanlass für Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren ist der Verdacht einer Straftat, der auf konkreten Tatsachen beruhen muss; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).Ein Durchsuchungsbeschluss, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und den Inhalt der gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
So ist sicherzustellen, dass die Durchführung der Durchsuchung nicht allein dem Ermessen der beauftragten Beamten überlassen bleibt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).Ein Durchsuchungsbeschluss, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und den Inhalt der gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
Hier können nur ein vollkommenes Unterlassen jeglicher Erwägungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 59, 231 ; 97, 391 ; 106, 28 ), grobe Fehleinschätzungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ) oder eine Verkennung des Grundrechtseinflusses, auf der die Entscheidung beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet werden. - BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
Hier können nur ein vollkommenes Unterlassen jeglicher Erwägungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 59, 231 ; 97, 391 ; 106, 28 ), grobe Fehleinschätzungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ) oder eine Verkennung des Grundrechtseinflusses, auf der die Entscheidung beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet werden. - BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
Weder die Annahme des Verdachts steht zur vollständigen Überprüfung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 95, 96 ) noch die Bewertungen der befassten Gerichte zur Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung. - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
Bei der Überprüfung von Durchsuchungsanordnungen anhand dieser verfassungsrechtlichen Maßstäbe greift das Bundesverfassungsgericht nur ein, wenn die Feststellungen und Wertungen der Fachgerichte objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr). - BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
Hier können nur ein vollkommenes Unterlassen jeglicher Erwägungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 59, 231 ; 97, 391 ; 106, 28 ), grobe Fehleinschätzungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ) oder eine Verkennung des Grundrechtseinflusses, auf der die Entscheidung beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet werden. - BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
Hier können nur ein vollkommenes Unterlassen jeglicher Erwägungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 59, 231 ; 97, 391 ; 106, 28 ), grobe Fehleinschätzungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ) oder eine Verkennung des Grundrechtseinflusses, auf der die Entscheidung beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet werden. - BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
Werkszeitungen
- BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84
Zwangsvollstreckung III
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80
Zwangsvollstreckung II
- BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85
Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
- BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
- BVerfG, 07.06.1977 - 2 BvR 1122/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß